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September 2024
Die E-Rechnung kommt
Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen spätestens ab dem 1. Januar 2028 dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen. Bereits ab dem 01.01.2025 muss jeder Unternehmer elektronische Rechnungen empfangen können. Mit dieser Maßnahme soll insbesondere der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Damit ist klar: Die E-Rechnung kommt. Mandantenrundschreiben-E-Rechnung.pdf